Die Betreuung in familiärer Atmosphäre ist:
professionell
Tagespflegepersonen haben nach dem Sozialgesetzbuch VIII (§ 22 Kinder- und Jugendhilfegesetz) den gleichen Förderungsauftrag wie Tageseinrichtungen. Der Auftrag umfasst die Erziehung, Bildung und
Betreuung des Kindes.
Sie haben Qualifizierungskurse absolviert und nach einer umfassenden Überprüfung der persönlichen und räumlichen Voraussetzungen eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes erhalten.
Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen und Erste-Hilfe-Kursen teil.
individuell
Durch die Kinderbetreuung in kleinen Gruppen kann die Tagespflegeperson individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Kinder und Wünsche der Eltern
eingehen.
flexibel
Die Betreuungszeiten richten sich nach dem Bedarf der Eltern und dem Angebot der Tagespflegeperson. Es können zum Beispiel einzelne Tage zu unterschiedlichen
Zeiten gebucht werden. Auch eine Anschluss- oder Randzeitenbetreuung vor oder nach dem Besuch der Tageseinrichtung sowie die Abdeckung von Schichtzeiten und Wochenendbetreuung ist möglich.
zuverlässig
Die Festlegung der Absprachen zwischen Tagespflegeperson und Eltern in einem Betreuungsvertrag sichert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit.
kostengünstig
Die Betreuung in Kindertagespflege ist kostengünstig. Durch die öffentliche Förderung der Kindertagespflege über das Jugendamt, Abteilung
Kindertagespflege, ist diese Betreuungsform eine bezahlbare Alternative geworden. Dem im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschriebene Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Betreuungsform wurde
damit Rechnung getragen.